1. Leistungen
Wir führen Reparaturen und Austauscharbeiten an Fahrzeugverglasungen durch – mobil –
für: - PKW, LKW, Wohnmobile, Bau- & Landmaschinen Optional übernehmen wir die Versicherungsabwicklung, sofern vom Kunden beauftragt.
2. Offerten & Auftragsannahme
Unsere Offerten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Auftrag gilt als angenommen mit mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch den Kunden.
3. Preise & Zahlung
Unsere Preise sind in CHF und verstehen sich – sofern nicht anders deklariert – inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung fällig – möglich in bar, per Twint, Kreditkarte (2.5% Gebühren) oder Vorauszahlung per Banküberweisung (Vorkasse). Bei Versicherungsfällen kann die Abrechnung direkt mit dem Versicherer erfolgen.
Zahlungsbedingungen & Verzug
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel per E-Mail. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Rechnungsempfänger/ Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, Mahngebühren zu erheben. Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von CHF 30.- erhoben, um den administrativen Aufwand zu decken. Weitergehende Ansprüche (Verzugszinsen, Betreibungskosten) bleiben vorbehalten.
4. Termine & Einsatzbedingungen
Termine werden individuell vereinbart. Bei mobilen Einsätzen muss der Kunde einen sicheren, gut zugänglichen Standort zur Verfügung stellen (z.B. ebener Parkplatz, trockene Arbeitsfläche). Muss ein Privatgrundstück sein. Verspätungen durch Witterung, Verkehr oder höhere Gewalt behalten wir uns ausdrücklich vor.
5. Haftung & Garantie
Wir haften für Schäden ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:
- Vorschäden an Fahrzeugen oder Scheiben
- Schäden infolge unsachgemäßer Weiterbehandlung oder Eingriffe durch Dritte
- Schäden aufgrund von Witterungseinflüssen nach Durchführung mobiler Reparaturen
Auf neu eingesetzte Frontscheiben gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren auf das Material. Auf die fachgerechte Montage wird eine lebenslange Garantie gewährt, sofern dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas Abweichendes mitgeteilt wurde.
Bei Steinschlagreparaturen wird keine Erfolgsgarantie übernommen, da trotz fachgerechter Ausführung ein nachträglicher Riss (insbesondere Spannungsriss) nicht ausgeschlossen werden kann. Im Falle einer erfolgreichen Steinschlagreparatur gewähren wir eine anteilige Gutschrift: innerhalb der ersten 6 Monate in Höhe von 100 %, sowie für weitere 18 Monate in Höhe von 50 %. Eine Gutschrift erfolgt ausschließlich im Falle eines Scheibenaustauschs durch ZW Autoglas.
Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels anzuzeigen und in jedem Fall vorab mit ZW Autoglas abzustimmen. ZW Autoglas entscheidet nach eigenem Ermessen über Art und Umfang der Mängelbehebung.
Werden ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ZW Autoglas eigenständig Maßnahmen zur Behebung von Mängeln durch den Kunden oder Dritte veranlasst, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme oder Erstattung durch ZW Autoglas.